Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Eine Checkliste für den Anbau von Lupinen finden Sie hier.
Bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen deutlich gemacht, dass die autonomen Handelsmaßnahmen mit der Ukraine nicht über den 5. Juni hinaus verlängert werden sollen. Danach würde wieder das bereits bestehende Freihandelsabkommen greifen, möglicherweise in einer überarbeiteten Version. Mit Blick auf den Handelskonflikt mit den USA bekräftigte Hansen die Gesprächsbereitschaft der EU-Kommission.
Die derzeit noch geltenden Sonderregelungen für den Import von Agrarwaren aus der Ukraine werden voraussichtlich im Sommer auslaufen. Das hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Montag (31.3.) im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments angekündigt. Demnach sollen die autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) kein weiteres Mal verlängert werden.
Laut Hansen wird nach dem 5. Juni wieder das bestehende Freihandelsabkommen mit der Ukraine (DCFTA) greifen. Vorstellbar ist aus Sicht des Agrarkommissars, dass die Vereinbarung vorher noch modernisiert werden kann. Dann würden angepasste Zollkontingente gelten, was Hansen zufolge im Vergleich mit den ATM niedrigere Einfuhrmengen bedeuten würde. Schon länger ist in Brüssel zu hören, dass die EU-Kommission mit der Ukraine intensiv über eine Weiterentwicklung des DCFTA verhandelt.
Ein modernisiertes umfassendes Handelsabkommen würde nach Angaben des Agrarkommissars auch helfen, die Ukraine auf einen EU-Beitritt vorzubereiten, etwa im Hinblick auf die schrittweise Anpassung der Produktionsstandards. Konkret nannte er die Haltungsbedingungen von Legehennen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hansen zufolge bestehen in der EU-Kommission grundsätzlichere Pläne, den Marktzugang für Produkte, die mit Hilfe von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, einzuschränken. Weder Landwirte noch Verbraucher hätten Verständnis dafür, dass die EU Erzeugnisse importiere, die mit Wirkstoffen behandelt wurden, die innerhalb der EU aus guten Gründen verboten seien, so der Agrarkommissar.
Mit Blick auf die handelspolitischen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU betonte Hansen, dass die EU-Kommission eine Verhandlungslösung anstrebe. Ziel sei es, jede Möglichkeit zur Deeskalation zu nutzen und die Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Gleichzeitig sprach er jedoch auch die Instrumente der EU gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern an. Den USA warf er vor, die EU regelmäßig im Bereich Landwirtschaft zu erpressen.
Verlängerung kein Selbstläufer
Die ATM waren 2022 zur Unterstützung der Ukraine eingeführt worden und sind seitdem mehrfach verlängert worden. Die Maßnahmen wurden allerdings von zunehmenden Kontroversen begleitet, 2024 hatten Rat und EU-Parlament lange um einen Kompromiss ringen müssen und zusätzliche Beschränkungen beschlossen.
Die Maßnahmen betreffen Produkte, für die im Rahmen des DCFTA noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Zudem profitiert das kriegsgebeutelte Land bei Agrarprodukten, für die regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen würden. AgE
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Eine Checkliste für den Anbau von Lupinen finden Sie hier.
Bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen deutlich gemacht, dass die autonomen Handelsmaßnahmen mit der Ukraine nicht über den 5. Juni hinaus verlängert werden sollen. Danach würde wieder das bereits bestehende Freihandelsabkommen greifen, möglicherweise in einer überarbeiteten Version. Mit Blick auf den Handelskonflikt mit den USA bekräftigte Hansen die Gesprächsbereitschaft der EU-Kommission.
Die derzeit noch geltenden Sonderregelungen für den Import von Agrarwaren aus der Ukraine werden voraussichtlich im Sommer auslaufen. Das hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Montag (31.3.) im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments angekündigt. Demnach sollen die autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) kein weiteres Mal verlängert werden.
Laut Hansen wird nach dem 5. Juni wieder das bestehende Freihandelsabkommen mit der Ukraine (DCFTA) greifen. Vorstellbar ist aus Sicht des Agrarkommissars, dass die Vereinbarung vorher noch modernisiert werden kann. Dann würden angepasste Zollkontingente gelten, was Hansen zufolge im Vergleich mit den ATM niedrigere Einfuhrmengen bedeuten würde. Schon länger ist in Brüssel zu hören, dass die EU-Kommission mit der Ukraine intensiv über eine Weiterentwicklung des DCFTA verhandelt.
Ein modernisiertes umfassendes Handelsabkommen würde nach Angaben des Agrarkommissars auch helfen, die Ukraine auf einen EU-Beitritt vorzubereiten, etwa im Hinblick auf die schrittweise Anpassung der Produktionsstandards. Konkret nannte er die Haltungsbedingungen von Legehennen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hansen zufolge bestehen in der EU-Kommission grundsätzlichere Pläne, den Marktzugang für Produkte, die mit Hilfe von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, einzuschränken. Weder Landwirte noch Verbraucher hätten Verständnis dafür, dass die EU Erzeugnisse importiere, die mit Wirkstoffen behandelt wurden, die innerhalb der EU aus guten Gründen verboten seien, so der Agrarkommissar.
Mit Blick auf die handelspolitischen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU betonte Hansen, dass die EU-Kommission eine Verhandlungslösung anstrebe. Ziel sei es, jede Möglichkeit zur Deeskalation zu nutzen und die Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Gleichzeitig sprach er jedoch auch die Instrumente der EU gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern an. Den USA warf er vor, die EU regelmäßig im Bereich Landwirtschaft zu erpressen.
Verlängerung kein Selbstläufer
Die ATM waren 2022 zur Unterstützung der Ukraine eingeführt worden und sind seitdem mehrfach verlängert worden. Die Maßnahmen wurden allerdings von zunehmenden Kontroversen begleitet, 2024 hatten Rat und EU-Parlament lange um einen Kompromiss ringen müssen und zusätzliche Beschränkungen beschlossen.
Die Maßnahmen betreffen Produkte, für die im Rahmen des DCFTA noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Zudem profitiert das kriegsgebeutelte Land bei Agrarprodukten, für die regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen würden. AgE
Markttipps
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Bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen deutlich gemacht, dass die autonomen Handelsmaßnahmen mit der Ukraine nicht über den 5. Juni hinaus verlängert werden sollen. Danach würde wieder das bereits bestehende Freihandelsabkommen greifen, möglicherweise in einer überarbeiteten Version. Mit Blick auf den Handelskonflikt mit den USA bekräftigte Hansen die Gesprächsbereitschaft der EU-Kommission.
Die derzeit noch geltenden Sonderregelungen für den Import von Agrarwaren aus der Ukraine werden voraussichtlich im Sommer auslaufen. Das hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Montag (31.3.) im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments angekündigt. Demnach sollen die autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) kein weiteres Mal verlängert werden.
Laut Hansen wird nach dem 5. Juni wieder das bestehende Freihandelsabkommen mit der Ukraine (DCFTA) greifen. Vorstellbar ist aus Sicht des Agrarkommissars, dass die Vereinbarung vorher noch modernisiert werden kann. Dann würden angepasste Zollkontingente gelten, was Hansen zufolge im Vergleich mit den ATM niedrigere Einfuhrmengen bedeuten würde. Schon länger ist in Brüssel zu hören, dass die EU-Kommission mit der Ukraine intensiv über eine Weiterentwicklung des DCFTA verhandelt.
Ein modernisiertes umfassendes Handelsabkommen würde nach Angaben des Agrarkommissars auch helfen, die Ukraine auf einen EU-Beitritt vorzubereiten, etwa im Hinblick auf die schrittweise Anpassung der Produktionsstandards. Konkret nannte er die Haltungsbedingungen von Legehennen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hansen zufolge bestehen in der EU-Kommission grundsätzlichere Pläne, den Marktzugang für Produkte, die mit Hilfe von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, einzuschränken. Weder Landwirte noch Verbraucher hätten Verständnis dafür, dass die EU Erzeugnisse importiere, die mit Wirkstoffen behandelt wurden, die innerhalb der EU aus guten Gründen verboten seien, so der Agrarkommissar.
Mit Blick auf die handelspolitischen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU betonte Hansen, dass die EU-Kommission eine Verhandlungslösung anstrebe. Ziel sei es, jede Möglichkeit zur Deeskalation zu nutzen und die Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Gleichzeitig sprach er jedoch auch die Instrumente der EU gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittländern an. Den USA warf er vor, die EU regelmäßig im Bereich Landwirtschaft zu erpressen.
Verlängerung kein Selbstläufer
Die ATM waren 2022 zur Unterstützung der Ukraine eingeführt worden und sind seitdem mehrfach verlängert worden. Die Maßnahmen wurden allerdings von zunehmenden Kontroversen begleitet, 2024 hatten Rat und EU-Parlament lange um einen Kompromiss ringen müssen und zusätzliche Beschränkungen beschlossen.
Die Maßnahmen betreffen Produkte, für die im Rahmen des DCFTA noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Zudem profitiert das kriegsgebeutelte Land bei Agrarprodukten, für die regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen würden. AgE


